Permalink 03/04/10 @ 06:28:55 am , Categories: Schupp  


They were raided and had parental rights taken away last year, and this year they were driving the A3 and got police cordoned.

 

Stefan has an article here about what  happened on Sunday (28th February). (In German for now).



Permalink 03/03/10 @ 07:22:35 am , Categories: Articles, Schupp  


As per usual folks, please click through to the original German articles.

(Should anyone wish to translate any of them, we can put them here so others can 'study' them)

 

 

Mutter entführt ihre beiden Kinder

 

Mutter mit Kindern auf der Flucht - Jungen verstecken sich im Wald

 

Mutter mit Kindern auf der Flucht – zwei Buben im Wald entdeckt



Comment from: Mahjoubi Assil [Visitor]
Einfach schrecklich und mit gröbster Menschenrechtsverletzung wird in Deutschland gegen Homeschooler vorgegangen. Typisch ist die Berichterstattung der deutschen Zeitungen immer auf Seite und im Interesse der Regierung, es gibt keine freie und faire Berichterstattung. Die Zensur lebt.
In Deutschland regieren wieder Hitlers Nazis mit Hilfe der Stasis.
03/03/10 @ 08:29
Permalink 03/03/10 @ 06:56:43 am , Categories: Experiences, Schupp  


Another homeschooling mother has been jailed, her two sons taken by the "Children's office" and her house ransacked, in Stuttgart, Germany.

 

Fürth/Bayern, 14.08.2009 Nachricht über Verletzung von Grundrechten

verfasst von Martin F. Kurkowski

 

Original German

Offered English Translation
I. Die BRD-Kinderdiktatur hat erneut zugeschlagen

um die Schulpflicht zu erzwingen



Razzia in Stuttgart am 14.08.2009  früh um 6:30 bei Familie S.

Alle persönlichen Sachen, Adressen, Briefe, Handy, Ordner, einschließlich Gerichtsakten wurden mitgenommen. Nach den Kindern und der Mutter wird gefahndet.

Die Mutter soll wegen Entführung ihrer eigenen Kinder bestraft werden § 235 StGB.




Während Bundeskanzlerin Merkel den Staatspräsident von Russland wegen Menschenrechtsverletzungen in Russland anmahnt, werden in ihrem eigenen Deutschland munter laufend Menschenrechte verletzt.

Heute früh um halbsieben drangen 8 Personen, 3 vom Jugendamt, 3 von der Polizei, dazu der Gerichtsvollzieher und ein Schlüsselhandwerker mit grimmiger Miene ohne Vorankündigung und vorheriges Klingeln gewaltsam in die Wohnung der Familie S aus Stuttgart ein und führten eine Razzia durch auf Anordnung eines Strafrichters. Zuhause war aber nur die Großmutter, anfangs noch im Bett, nicht die gesuchten Kinder und deren Mutter.  Sie räumten alle Schränke aus und nahmen alles mit, was sie interessierte: Alle persönlichen Ordner und viele persönliche Briefe, Adressbücher, zwei Handys, den persönlichen Computer mit allem Zubehör, auch Taschen mit Sachen der Kinder sowie deren Reisepässe. Auch den Schlüsselbund nahmen sie mit.  Jetzt hat Großmutter S. gar nichts mehr in der Hand, keine Akte, keine Telefonnummern. Am Mittwoch (= 5 Tage später) würde sie ihre Sachen zurückbekommen.

Der Polizist kündigte an, er werde gegen die nicht anwesende Tochter Strafanzeige wegen Kindesentführung stellen und gegen sie selbst, wenn sie nicht mitteile, wo ihre Tochter sich aufhält. Die Tochter war mit ihren beiden Kinder unter 10 Jahre alt geflohen an einen heimlichen Ort, nachdem ihr das Sorgerecht im Januar 2009 entzogen worden war.

Es geht in diesem Fall einzig um den Vollzug der Schulpflicht. Die beiden Knaben lernten zuhause bei der Großmutter und Mutter. Es wurde vor Gericht bestätigt, dass es den Knaben gut gehe. Das Schulamt hatte zuvor sogar Befreiung von der Schulpflicht gewährt und Lehrer beauftragt, für jedes Kind zwei Stunden in der Woche Unterricht zu erteilen. Aber es ist ihnen nicht gelungen, das Vertrauen und die Mitarbeit der Kinder zu erlangen. Die Eltern haben danach den Unterricht selbst mit Hilfe einer anerkannten Fernschule fortgesetzt.

Das Verwaltungsgericht hatte eine schon im Februar 2008 eingereichte Klage auf Befreiung von der Schulpflicht so lange hinausgeschoben, bis das Sorgerecht entzogen war, und sie dann im Juni 2009 als unzulässig verworfen, da die Mutter nicht (mehr) klagebefugt sei, da sie kein Sorgerecht über ihre Kinder habe. Gleichwohl hatte es in seiner Begründung festgestellt, dass die Mutter ihre Kinder aus religiösen Gewissensgründen nicht in die Staatsschule schicke - in die die Kinder auch selbst auf keinen Fall gehen wollen.



Zweck der Razzia: Nun wird nach der Familie gefahndet mit den Mitteln, die der Staat für die Jagd auf Verbrecher entwickelt hat. Die Kinder sollen nun endlich in die Gewalt des Staates überführt werden, nachdem zwei zuvor unternommene Versuche durch Einbruch in die Wohnung der Kinder habhaft zu werden, nicht zum Ziel geführt haben - einmal vor drei Jahren, indem die Polizei sogar Hubschrauber und Lautsprecher eingesetzt hat, um die in die Gärten der Siedlung geflüchteten und sich versteckenden kleinen Buben aufzuspüren und zu fangen (es haben nur noch die Polizeispürhunde gefehlt), Denn das von den Unionsparteien und SPD samt Liberalen, Grünen und Linken geführte BRD-Regime betrachtet alle Kinder als Staatseigentum. Die Mutter wird nun strafrechtlich verfolgt als hätte sie fremde Kinder entführt. Schrecklich diese Rechtsverdrehung!



Folgende Grundrechte wurden verletzt:

* Das laut Grundgesetz Art. 6 „zuvörderst“ der Mutter zustehende Recht, ihre Kinder zu pflegen und zu erziehen. Der Staat hat laut Grundgesetz keinen Erziehungsauftrag, auch keinen „gleichgeordneten“ und schon gar nicht einen übergeordneten, der so weit geht, dass er die Kinder gegen den Willen der Eltern und Kinder in seine Schulen hineinzwingt, sondern lediglich das Aufsichtsrecht über das gesamte Schulwesen. Auch die allgemeine Schulpflicht ist im Grundgesetz nicht enthalten. 
* Die Grundrechte der Glaubensfreiheit
* und der Gewissensfreiheit (Art. 4 GG)
* Die Menschenwürde (Art. 1 GG)
* Die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)
* Art 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) Abs. 1: „Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.“  Abs. 2 nennt erschöpfend die Bedingungen, unter denen Behörden in diese Rechte eingreifen dürfen. Durchsetzung der Schulpflicht ist nicht genannt.
* Art. 2 Abs. 2 des Zusatzprotokolls zur EMRK
* Menschenrechte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948
* Und last not least § 6 Abs. 1 Ziff. 5 des Völkerstrafgesetzbuches – ein unverjährbares Verbrechen, das mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht ist.

Alle diese Grundrechte haben Vorrang vor der Schulpflicht, weil Bundesrecht und internationales Recht Landesgesetz bricht.

 

To come later, or offers of translations appreciated

---

I. The Federal Republic of Germany's children's dictatorship has struck again to enforce compulsory school attendance.


Raid on S family in Stuttgart on 14.08.2009 at 6:30am.

All personal belongings, addresses, letters, cellphones, computers, including court records were taken. After that the children and the mother were searched.

The mother will be punished for kidnapping her own children, § 235 StGB.





Permalink 02/27/10 @ 07:01:00 am , Categories: Articles, Romeike  


The Romeike's celebrated the granting of their Asylum application with an ice cream!

Click on the image to take you to the Time site and original article.

Romeike's in Time Magazine



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For those new to the situation in Germany: home educating is (perceived as) illegal.

The common citation for forced school attendance is to protect against parallel societies.

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